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Rechnungseingang für Auftragnehmer von Kommunen oder Behörden des Landes

Hier können Sie elektronische Rechnungen an Kommunen oder Behörden des Landes senden.

Annahmevoraussetzungen

  • Die hochgeladene Rechnungsdatei muss grundsätzlich dem Datenaustauschstandard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen sowie die Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW) und der Nutzungsbestimmungen für Rechnungssteller des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg erfüllen. Anstatt des Datenaustauschstandards XRechnung kann auch ein anderer Datenaustauschstandard verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entspricht. Mit unserem Validator können Sie Ihre Rechnung formal überprüfen.
  • In der Rechnung müssen Sie die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers angeben. Diese erhalten Sie vom Rechnungsempfänger.
Antworten auf häufig gestellte Fragen, Nutzungsbedingungen und Service-Hotline: 0711/21 844 599

Alternative 1: Rechnungen per Mail einreichen

Schicken Sie eine Mail ohne Nachrichteninhalt und mit Ihrer Rechnungsdatei als einzigen Anhang an: rechnung@service-bw.bwl.de. Sie erhalten grundsätzlich eine automatisch generierte Mail zum Rechnungsstatus. Weitere Hinweise finden Sie in der Handreichung für den Rechnungsversand per E-Mail.

Alternative 2: Rechnungen per PEPPOL einreichen

Wenn Sie Ihre Rechnung über die Infrastruktur von PEPPOL einreichen möchten, benötigen Sie die PEPPOL-ID, die Sie vom Rechnungsempfänger bekommen.